Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Sprecher, dem 2. Sprecher und vier bis acht weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Sprecher oder den 2. Sprecher jeweils allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.