| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden,
dem Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall
den Geschäftswert von 5.000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |