Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Jugendwart und eventuelle Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.