Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus zwei Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Vorstandsmitglied für hygienische Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.