Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und max. fünf Mitglieder, insbesondere dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.