Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.