Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu 2 Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu 8 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.