Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes , darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten.