| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 4-5 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schriftführer/Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |