Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzern/innen. Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. Gerichtlich und bei der Verfügung über die Konten des Vereins ist immer die Zeichnung durch den Vorsitzenden und den/die Schatzmeister/in erforderlich.