| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte die den Verein über mehr als 500,- EUR verpflichten, bedarf der Vorstand der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. |