| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus vier Mitgliedern dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |