| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretenden Vorsitzende, vertreten. |