Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Alleinvertretung wird bei Rechtsgeschäften finanzieller Art auf 1.000,00 EUR (in Worten eintausend Euro) begrenzt. Bei Geschäftsvorgängen, die die Alleinvertretungsbefugnis überschreiten und bei Rechtsgeschäften ohne finanziellen Hintergrund vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.