Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 300,00 € ist die Genehmigung von 3 Vorstandsmitgliedern notwendig.