Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Stellvertreter des Vorsitzenden für Wettkampf und Organisation, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 500,00 € bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.