Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kämmerer und dem Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.