| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. |