Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Personen, darunter dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter. Über Konten des Vereins können beide jeweils nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied verfügen.