Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis sieben Mitgliedern, darunter die/der Vorsitzende und die/der Stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.