Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand bedarf bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins bei mehr als 1.000,00 EUR je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften/Kreditaufnahmen und Erteilung von Bürgschaften der Zustimmung des Gesamtvorstandes.