Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Keiner von ihnen ist berechtigt, Verbindungen einzugehen, die nicht durch das Vermögen in bar gedeckt sind.