Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister, dem 1. Schriftführer, dem 2. Schriftführer, dem Beauftragten für Freud und Leid. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.