| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem/der Vorsitzenden und den Stellvertreter(inne)n vertreten, wobei jeder für sich allein vertetungsberechtigt ist. Über Konten des Vereins können nur Vorstandsmitglieder verfügen. Die Aufnahme von Darlehen im Sinne des § 7 Abs. 8 der Vereinssatzung ist nur nach vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung gestattet. |