| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter sowie der Kassenwart. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Jedoch können nur zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder über Geldmittel im Wert von 250,00 Euro gemeinsam verfügen. |