Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.