Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.