Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu 12 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und weiteren Mitglieder. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.