Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500,00 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedürfen.