| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
In Ermangelung einer anderweitigen Regelung vertritt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam, mithin mindestens immer zwei Vorstandsmitglieder. |