Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter (Fachberater), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein und durch den 1. Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes jeweils gemeinsam im Rechtsverkehr vertreten.