Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 2 weiteren Vorstandsmitgliedern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Über die Verwendung der finanziellen Mittel größer 100,00 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.