Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Vermögenswert über 1.500,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.