Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer sowie dem Beisitzer des Kassenführers.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.