Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Beim Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.500,00 EUR belasten, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden allein.
Bei Belastungen mit mehr als 1.500,00 EUR vertreten sie gemeinsam.