Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.