| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Leiter für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen und dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende. |