Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 200,00 DM belasten, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende selbständig befugt.
Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 DM belasten, bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.