Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Finanzielle Entscheidungen den Verein betreffend ab einer Summe von 500,00 Euro werden in der Mitgliederversammlung entschieden. Bis zu dieser Summe werden finanzielle Entscheidungen vom Vorstand getroffen.