Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften bis 3000,00 € pro Kalenderjahr ist ein Beschluß des Vorstandes, bei Rechtsgeschäften über 3000,00 € ist ein Beschluß der Mitgliederversammlung nötig.