Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, dem 2. Vereinsvorsitzenden, dem Schriftführer, dem Pressewart und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.