| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 1. und 2. Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 3 Vorstandsmitglieder gemeinsam. |