Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der Vorsitzende oder der Stellvertreter mitwirken müssen. Ausschluss: Beide Vorstandsmitglieder dürfen nicht ersten Grades verwandt sein.