Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.