Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Mitgliedern; dem Vorsitzenden , dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie weitere Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.