Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften von über 100,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.