Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt, von den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten je zwei gemeinsam.