Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verträge, rechtsgebundene Vereinbarungen und andere schriftlich formulierte Handlungen bedürfen der Genehmigung des gesamten Vorstandes.