Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Verantwortlichen für Finanzen, dem Protokollführer und dem Verantwortlichen für Organisation.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.