Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Schriftführer und dem 1. und 2. Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.